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Vorwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie man mit künstlerischer Arbeit besser seine Existenz sichern kann, ist die uns vorrangig beschäftigende Frage. Bei den kulturpolitischen Bemühungen um bessere Rahmenbedingungen, Infrastrukturen und eine angemessene Verwertungspraxis ist ein Vergleich mit anderen Kultursparten zuweilen erhellend. So kann das Interview zur VG BILD-KUNST und die Aussage, dass Urheberinnen und Urheber im Bereich der Musik ihre Haupteinnahmen aus Tantiemen der GEMA beziehen, nicht nur deutlich machen, dass es sich lohnt, Mitglied in der Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST zu sein, sondern dass künstlerische Leistungen als Bildgebungen für einen gesellschaftlichen Gebrauch zu verstehen sind. Was bildende Künstlerinnen und Künstler mit ihren Beiträgen zur Analyse visueller und gesellschaftlicher Praxis auch im Bildgedächtnis leisten, ist durchaus eher mit dem Bereich der Forschung als mit dem des Handels vergleichbar. Im Anerkennen dieser Vorschussleistung sehen wir uns im uns institutionell fördernden Ministerium für Wissenschaft und Kunst richtig verortet und verstanden, wie auch unser sehr konstruktives Gespräch mit der Ministerin am 20.8. zeigte. Dass man allerdings angesichts der derzeitigen Sparzwänge bzgl. der Verbesserung der Lage der Kulturarbeiter nicht zu viel erwarten kann, lehrt das Beispiel des nur Schlimmeres verhindernden Haushaltsentwurfs bei der Kulturraumzuweisung. Wie engagierte kulturelle Arbeit aber zum Nutzen und zur Ausstrahlung Sachsens weiterwirkt, zeigt die nun vollendete Lebensleistung Werner Schmidts. Ich bin sehr dankbar, dass ich von dessen Mentorenschaft viel lernen durfte.
Ich grüße Sie herzlich,
Lydia Hempel
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Achtung: Aufgrund der Notwendigkeit von Einsparungen wird es eine Doppelhomepage Oktober/November geben. Redaktionsschluss dafür ist der 9.9.!
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VORWORT
THEMA
SACHSEN
- Kerngedanke des Kulturraumgesetzes in Gefahr
- Tagung zur Via Regia / Leipzig
- Ausschreibung zur Via Regia / Görlitz
- Neuerwerbungen der Kulturstiftung
- MV der Sächsischen Akademie der Künste
- Gedenkort Etzoldsche Sandgrube
NACHRUF
- Zum Tod von Prof. Dr. h.c. Werner Schmidt
KULTURPOLITIK
- Kulturhaushalt des Bundes trotzt Einsparungen
- KSK-Satz auch 2011 stabil
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Thema
Die Verwertungsgesellschaft BILD-KUNST

Renate Müller sitzt in ihrem Büro im 2. Stock der Bonner Weberstrasse, vor sich ein in Deutschland herausgegebenes Schulbuch. Fündig wird sie auf Seite zwölf. Dort ist die Abbildung einer Lithografie einer Berliner Grafikerin, die von der VG BILD-KUNST vertreten wird, zu sehen. Ein Hinweis auf deren Urheberschaft fehlt jedoch ebenso, wie einer darauf, dass die Künstlerin von der VG BILD-KUNST vertreten wird. Wenngleich dieses Beispiel fiktiv ist, so entspricht es doch der alltäglichen Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwertungsgesellschaft.
Obwohl nahezu jede und jeder weiß, was sich hinter der "GEMA" verbirgt, herrscht nicht nur unter den sogenannten Verwertern oft erstaunliche Unwissenheit darüber, was die VG BILD-KUNST eigentlich ist. Selbst bildende Künstlerinnen und Künstler wissen häufig nicht, worum es sich bei dieser Institution handelt. Dabei wurde sie von den Urheberinnen und Urhebern selbst gegründet. Der Verein mit Sitz in Berlin und Bonn, für den rund 40 Mitarbeiter/innen tätig sind, kümmert sich um die Wahrnehmung ihrer - also der Rechte von Maler/inne/n, Fotograf/inn/en, Filmschaffenden oder Bildhauerinnen und Bildhauern. So nimmt er z.B. für seine Mitglieder sowie die Mitglieder ausländischer Schwesterorganisationen alle die Urheberrechte im visuellen Bereich wahr, deren Wahrnehmung dem Einzelnen aus gesetzlichen oder anderen Gründen unmöglich ist. Nicht nur vergleichsweise praktische Aufgaben, wie die von 'Renate Müller', sind hierbei zu erfüllen. Die VG BILD-KUNST betreibt auch Lobbyarbeit, etwa wenn es um die politische und rechtliche Stärkung des urheberrechtlichen Schutzes, Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben oder die Durchsetzung individueller Rechte, wie beispielsweise der Reproduktionsrechte bildender Künstlerinnen und Künstler, geht. Derzeit vertritt der Verein mit über 11.000 bildenden Künstlerinnen und Künstlern, knapp 26.000 Urheber/innen aus dem Bereich Fotografie und Design sowie nahezu 9.000 Mitgliedern aus dem Filmbereich insgesamt fast 46.000 Künstlerinnen und Künstler. Und die Mitgliederzahlen steigen beständig.
Neben den beschriebenen Arbeitsfeldern ist die VG BILD-KUNST aber auch im Bereich der Kunstförderung tätig. So vergibt sie etwa Projektstipendien oder unterstützt in Not geratene Künstlerinnen und Künstler mithilfe ihres Sozialwerkes. Über die Arbeit der VG BILD-KUNST, bestehende Vorurteile und die Modalitäten einer Mitgliedschaft sprach Antje Friedrich mit Dr. Britta Klöpfer, die bei der VG BILD-KUNST u.a. für den Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist.
Während fast jeder die GEMA kennt, besteht - auch unter bildenden Künstlerinnen und Künstlern - nicht selten Unkenntnis darüber, worum es sich bei der VG BILD-KUNST eigentlich handelt. Worauf führen Sie das zurück?
Klöpfer: Für Komponisten sind die Tantiemen der GEMA deren Haupteinnahmequelle; bei bildenden Künstlern ist dies nach wie vor der - über Galerien oder privat organisierte - Verkauf ihrer Werke.
AF: Warum sollten bildende Künstlerinnen und Künstler in der VG BILD-KUNST
sein?
Klöpfer: Nicht nur bildende Künstler, auch Fotografen, Designer und Urheber im Bereich Film und Audiovision - schlicht alle Bildurheber. Bildurheber und ihr geistiges Eigentum müssen geschützt bleiben und die Urheber angemessen vergütet werden - im Interesse aller Kreativen ist es die Aufgabe der BILD-KUNST, hierfür Sorge zu tragen. Wie alle anderen Verwertungsgesellschaften vertreten wir eine klare Botschaft: Kreativität gibt es nicht umsonst.
AF: Wer ist wann abgabepflichtig?
Klöpfer: Das ist ganz unterschiedlich und abhängig von den betroffenen Rechtsbereichen. So zahlen Verlage z.B. für den Abdruck von Werken der bildenden Kunst und Fotografien in Büchern, Zeitungen, Kalendern, Postern usw. Der Kunsthandel zahlt für die Weiterveräußerung von Werken, Sendeanstalten zahlen für die Ausstrahlung urheberrechtlich geschützter Werke im Fernsehen. Vor allem aber zahlt die Industrie für Geräte, mit denen private Kopien erstellt werden können.
Fakt ist, dass von den rund 60 Mio. Euro, die die BILD-KUNST jährlich erlöst, der Löwenanteil an die Urheberinnen und Urheber zurückfließt.
AF: Besteht die Gefahr, dass Publikationen oder Institutionen, die z.B. für Ausstellungen mit Abbildungen lebender bildender Künstler/innen werben, argumentieren: "Ein Abbildungshonorar kann ich dir nicht zahlen, da ich aufgrund der Abgabepflicht an die VG BILD-KUNST schon finanziell belastet werde"?
Klöpfer: Im Rahmen aktueller Berichterstattung fallen nach dem Gesetz keine Gebühren an.
AF: Was müssen Künstlerinnen und Künstler tun um, Mitglied zu werden und welche weiteren Verpflichtungen oder Aufgaben sind mit einer Mitgliedschaft verbunden?
Klöpfer: Sie müssen mit uns einen Vertrag abschließen, damit wir ihre Rechte wahrnehmen können. Die Mitgliedschaft ist im Übrigen kostenlos. Je nach Wahrnehmungsbereich, müssen uns unsere Mitglieder ihre Ansprüche mitteilen, damit sie an den Ausschüttungen teilhaben können, in einigen Bereichen, in denen dies den Urhebern nicht möglich ist, ermittelt die BILD-KUNST selbst.
AF: Danke für das Gespräch und viel Erfolg für Ihre weitere Arbeit!
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Sachsen
Kerngedanke des Kulturraumgesetzes in Gefahr
Das deutschlandweit einmalige Kulturraumgesetz (KRG), das zu Aufrechterhaltung und zum Nutzen von Breite und Vielfalt eines aktiven Kunstlebens in Sachsen beiträgt, erlebt derzeit gerade, obwohl mit großer Zustimmung im Landtag erst kürzlich entfristet, eine neue Infragestellung. Das KRG und damit auch die von der Staatsregierung geplante "Umverteilung" von Kulturraummitteln im Doppelhaushalt 2011/ 2012 gab am 16.8. Anlass für eine öffentliche Anhörung im Plenarsaal des sächsischen Landtags. Als Tenor der Kritik der angehörten Fachleute zeigte sich die ernsthafte Befürchtung, dass die geplante Festlegung von Kulturraummitteln in Höhe von 7 Mio. Euro zur Finanzierung der bisherigen freistaatlichen Einrichtung Landesbühnen Sachsen und mehr als 2 Mio. Euro für eine nicht begründete Erhöhung des allgemeinen Strukturfonds "zu Lasten der Vielfalt und Initiativen in freier Trägerschaft geht und die Aufbauarbeit bei der kulturellen Infrastruktur nachhaltig gefährdet" (Dr. Ohlau, Sächsischer Kultursenat).
Es wurde deutlich, dass sich mit der beabsichtigten Änderung eine Entwicklung des Kulturraumgesetzes hin zu einem "Theatergesetz" im Sinne einer Verarmung der Spartenbreite abzeichnet, die dem ursprünglichen Kerngedanken der vielfältigen und eigenverantwortlichen Aufstellung der Kultur durch die Kommunen zuwider läuft.
Wenn Einsparungen und strukturelle Korrekturen nötig sind - und für die Landesbühnen wurde ein Überdenken der Aufgaben und Wirkungsbereiche durchaus begrüßt - muss das auch im Sinne fachlich getroffener Entscheidungen langfristig vorbereitet und angegangen werden, um Planungsunsicherheiten für die Kulturräume und kurzsichtige und unwiederbringliche Strukturverluste zu vermeiden.
Neben einem Schreiben unseres Landesverbandes im Namen der Regionalverbände erging auch von Seiten der IG Landeskulturverbände ein Aufruf an die Landtagsabgeordneten, eine solche Schwächung des Kulturraumgesetzes nicht zuzulassen.
Lydia Hempel
Beide Schreiben geben wir hier in gekürzter Fassung wieder. Torsten Tannenberg, der Sprecher der IG Landeskulturverbände, schreibt angesichts der geplanten Kürzung bzw. Umverteilung u.a.:
"Aus Sicht der IG würde dies aus unterschiedlichen Gründen einen höchst problematischen Eingriff in die bewährte Mechanik des Kulturraumgesetzes, aber auch eine drastische Reduktion der regionalen Finanzierungsmöglichkeiten bedeuten. Daher lehnen wir diese Veränderungen des Kulturlastenausgleichs ab. Wir halten die Integration konkreter institutioneller Förderaufgaben in das Gesetz (hier Landesbühnen Sachen) für einen unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie. Im Kern ist das Kulturraumgesetz eine Rahmensetzung des Landes, mit der die in Kulturräumen zusammengeschlossenen kommunalen Gebietskörperschaften Förderaufgaben von regionaler Bedeutung (§ 3) in eigener Zuständigkeit definieren und erfüllen. Eine konkrete Einrichtung, noch dazu in Landesträgerschaft, explizit mit einem Budget aus Kulturraummitteln zu untersetzen, das in der Gesamtverteilung der Landesmittel abgezogen wird, beeinträchtigt die selbständige Planung der Kulturräume. Zugleich bringt es sie durch die erhebliche Minderung der Zuweisungen für die Regionen in fundamentale förder- und strukturpolitische Schwierigkeiten, da es faktisch zu einer Kürzung der eigentlich gesetzlich garantierten Zuweisungen kommt.
Hier wird an einer weiteren Stelle das für die Kulturförderung in Sachsen wichtige Prinzip der Subsidiarität (Kommune - Kulturraum - Freistaat) aufgeweicht.
Der Freistaat bringt das Kulturraumgesetz mit dieser Änderung nicht nur in verfassungsrechtlicher Hinsicht in eine schwierige Situation, sondern beeinträchtigt das Grundanliegen des Gesetzes, die kulturelle Vielfalt in den Regionen sicherzustellen (§ 3 Abs. 5), beträchtlich. (...)
Die Interessengemeinschaft der Landeskulturverbände in Sachsen hält die geplante Änderung des KRG für kulturpolitisch und systematisch falsch. Die zu erwartenden Haushaltseinsparungen im Staatshaushalt stehen in keinem begründbaren Verhältnis zu den erwartbaren Kulturverlusten in den Regionen bzw. zur eintretenden Schwächung des KRG."
Torsten Tannenberg
Einen "Aufruf zur Rettung der kulturellen und künstlerischen Vielfalt! - Gegen die geplanten Änderungen des SächsKRG!", sandte der Sächsische Künstlerbund - Landesverband Bildende Kunst an den Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien. Darin heißt es u.a.:
"In der grundsätzlichen Kritik an diesem Eingriff und seiner kulturpolitisch und systematisch höchst problematischen Richtungsweisung, wie sie auch in dem von uns mit getragenen Papier der IG Landeskulturverbände formuliert ist, schließen wir uns insgesamt der ausführlichen und fundierten Begründung des Landesverbandes Soziokultur an.
Die vorgeschlagene Bindung eines Teils der Kulturraummittel, die dem Grundsatz der Kulturraumzuständigkeit für Förderaufgaben und der kommunalen Selbstverwaltung widerspricht, geht zu Lasten aller Kulturräume und gefährdet die wichtige kulturelle Arbeit vor Ort. In welche Bedrängnis die sächsischen Kommunen kommen, wenn sie für ihr kulturelles Programm mit den bisherigen Kulturraummitteln nicht mehr rechnen können, zeigt sich in der Diskussion und Verunsicherung, die mit Bekanntwerden der Änderungspläne ausgelöst worden sind. Durch Gespräche mit den Akteuren in den Kulturräumen zeigt sich deutlich eine begründete Angst vor zu erwartenden drastischen Kulturverlusten in den Regionen und eine Schwächung des bundesweit als beispielhaft geltenden Kulturraumgesetzes, das die Aufrechterhaltung von Kulturpraxis in Verantwortung der Regionen ermöglichte. Hier stehen für den Bereich der bildenden Kunst neben der Gefährdung der Aktivitäten von Ausstellungshäusern und Kunstvereinen sowie der für künstlerische Initiativen wichtigen Projektförderungen auch die Jugendkunstschulen und ähnliche Einrichtungen der kulturellen Bildung zur Disposition, die zur Vitalisierung, Identifikation und Perspektive in den Regionen höchst wichtig sind, wie auch der Enquetebericht "Kultur in Deutschland" gezeigt hat.
Zusätzlich zu dieser geplanten Kürzung der Kulturraummittel kommt für einige Kulturräume erschwerend hinzu, dass sie durch das Kreisgebietsneugliederungsgesetz weitere strukturelle Problematiken zu verkraften haben. Insgesamt ist ablesbar, dass eine Schmälerung der für die Kulturräume zur eigenen Verfügung stehenden Mittel eine erhebliche Schwächung des Kulturraums bedeutet. (...)
Werden Kulturraummittel auf die Landesbühne Radebeul festgelegt, dann liegt das nicht im Sinne der eigentlichen und selbstverantwortlichen Mechanik des Kulturraumgesetzes, sondern ist ohne wirkliche Verortung der Landesbühne in der Gesamtheit der Kulturräume allein darauf ausgerichtet, die bisherige direkte Finanzierung aus dem Staatshaushalt einzusparen, zu Lasten der Kulturraumentwicklung. Damit wird eine Förderung des eigenen vielgestaltigen kreativen Potenzials gerade der wirtschaftlich schwächeren Regionen beschränkt und eine enorme Schieflage geschaffen. Dies widerspricht allen wirtschaftlichen Expertisen, die die sogenannte Kreativwirtschaft in Sachsen als eine der wichtigsten Wirtschaftsbranchen und Arbeitgeber ermittelt. (...)
Nun wird der Entscheidungsprozess, der mit Gesetz vom 20. Juni 2008 das Kulturraumgesetz entfristet und mit einer Finanzausstattung von mindestens 86,7 Mio. EUR versehen hatte, wieder in Frage gestellt.
Wir als Vertreter der Träger der bildenden Kunst in Sachsen und der Berufsgruppe der freischaffenden bildenden Künstler können dabei nicht zusehen. Wir verfügen über genügend Erfahrungen und Argumente, diesen eingeschlagenen Weg zu missbilligen und fordern die Vertreter aller politischen Parteien auf, diesen Schritt nicht zu gehen und nach anderen Lösungen für fehlende Mittel zu suchen. Wenn die Politik keine andere Lösung findet, hat das zur Folge, dass sich kein Vertrauensverhältnis zwischen den politisch Handelnden und der aktiven Bürgerschaft entwickeln kann. Wir empfehlen deshalb, an einer aus dem Erfolg heraus entwickelten Entscheidung zum SächsKRG vom 20.6. 2008 im Sächsischen Landtag konsequent festzuhalten.
Sächsischer Künstlerbund - Landesverband Bildende Kunst e.V. und seine Mitglieder: Künstlerbund Dresden e.V., Bund Bildender Künstler Leipzig e.V., Chemnitzer Künstlerbund e.V., Bund Bildender Künstler Vogtland e.V.
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Tagung zur Via Regia / Leipzig
Im Zusammenhang mit der Ausschreibung zur Via Regia / Leipzig wird es am 27.9. von 9 - 18 Uhr eine Tagung im Museum der bildenden Künste Leipzig geben. Alle Interessierten sowie Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind recht herzlich eingeladen
UHS
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Ausschreibung zur Via Regia / Görlitz
"Via Regia" ist ein Name der ältesten und längsten Landverbindung zwischen Ost- und WestEuropa. Sie existiert seit mehr als 2.000 Jahren und verbindet mit 4.500 km Länge acht Europäische Länder. Ein internationales Netzwerk nutzt das Potential der Via Regia als Sinnbild der Einigung Europas und wurde im Jahr 2005 als "Große Kulturstraße des Europarates" ausgezeichnet. Das Projekt Via Regia Sculptura, initiiert und geleitet von den Sächsischen Künstlerhäusern, schließt an den Gedanken an und möchte entlang des Europäischen Verbindungsweges mit zeitgenössischen Kunstwerken und -aktionen aktuell und nachhaltig den internationalen Austausch unter den Anliegerländern fördern. Dabei sollen mittels Kunst im öffentlichen Raum nicht nur Landmarken gesetzt, sondern auch den Bewohnerinnen und Bewohnern Sachsens und ihren Gästen diesen Europäischen Verbindungsweg aktiv ins Bewusstsein rufen und die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Ländern und Kulturen anregen.
Für das Projekt, das in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Künstlerbund - Landesverband Bildende Kunst stattfindet, werden insbesondere Ideen für temporäre ggf. auch dauerhafte Kunstwerke entlang der Ufer beiderseits der Neiße gesucht, die eine zeitgemäße Reflexion zum Thema Via Regia anbieten. Dafür lobt der Landesverband Künstlerhäuser Sachsen e.V. einen einfachen Ideenwettbewerb für Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Sachsen und Niederschlesien aus. Bereits am 24.9. findet ein Rückfragekolloquium statt, Einreichungen, u.a. (s.a. homepage) in Form einer Beschreibung der Wettbewerbsarbeit mit Angaben zu Standort, Größe, Materialeinsatz sowie ggf. Entwurfszeichnungen sind bis 10.10. an den ideenfluß e.V., Bahnhofstraße 76, 02826 Görlitz möglich.
AF
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Weitere Informationen:
www.via-regia-sculptura.eu
Ute Hartwig-Schulz
info(at)via-regia-sculptura.eu
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Neuerwerbungen der Kulturstiftung
Insgesamt 50 Werke mit einem Gesamtwert von 155.857,15 Euro wurden von der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen im Rahmen der Förderankäufe 2010 erworben. Nominiert waren 40 Künstlerinnen und Künstler, deren Gemälde, Installationen, Foto- und Papierarbeiten in engem Bezug zum Freistaat Sachsen stehen. Angekauft wurden die Werke von: Tilo Baumgärtel, Lutz Bleidorn, Prof. Lutz Dammbeck, Christine Ebersbach, Kerstin Flake, Jáchym Fleig, Else Gabriel, Sebastian Gögel, Kristof Grunert, Tobias Hild, Sonja Kälberer, Stephanie Kiwitt, Oliver Matz, Alexej Meschtschanow, Thomas Ranft, Neo Rauch, Ute Richter, Daniel Rode, Simon Rübesamen, Sebastian Rug, Kerstin Schaefer, Julia Schmidt, David Schnell, Andreas Schulze, Sebastian Speckmann, Esperanza Spierling, Rosi Steinbach, Sebastian Stumpf, Ronny Szillo, Tim von Veh, Matthias Weischer, Martina Wolf.
PM
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Weitere Informationen:
www.kdfs.de
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Karl-Liebknecht-Str. 56, 01109 Dresden
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MV der Sächsischen Akademie der Künste
Die Jahresmitgliederversammlung der Sächsischen Akademie der Künste fand in diesem Jahr in Weimar statt, um an diesem Ort Perspektiven der Tradition und Moderne und Möglichkeiten der kulturellen Zusammenarbeit mit den benachbarten Bundesländern zu erörtern. Über 20 Persönlichkeiten aus den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Film, Literatur und Musik wurden von der Mitgliederversammlung neu in die Akademie gewählt, um künstlerische Positionen zu berücksichtigen, die in der Sächsischen Akademie der Künste bisher nicht vertreten waren. Die Namen der Gewählten werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Wie Akademiepräsident Professor Udo Zimmermann betonte, soll dieser Prozess fortgesetzt werden, um junge Künstler und Kunsttheoretiker stärker als bisher in die Akademiearbeit zu integrieren. Auf dem Programm standen u.a. Diskussionen zur Kürzung der Städtebauförderung und der Novellierung des Sächsischen Denkmalpflegegesetzes.
AF
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Weitere Informationen:
www.sadk.de
Sächsische Akademie der Künste
Neustädter Markt 19
01097 Dresden
tel: 0351-81416766
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Gedenkort Etzoldsche Sandgrube
Unweit des Leipziger Völkerschlachtdenkmals, auf dem Trümmerberg in der Etzoldschen Sandgrube, erfolgte Anfang August der offizielle Baustart für einen Gedenkort zur Erinnerung an die Sprengung der Universitätskirche St. Pauli und weiterer wichtiger Kulturgüter. Auf dem Plateau des Trümmerbergs soll ein Freiraum geschaffen werden, der sowohl dem historischen Geschehen angemessen ist, als auch Landschaftsarchitektur und Kunst auf inspirierende Weise zusammen wirken lässt. Die Klanginstallation stammt vom Leipziger Künstler Erwin Stache. "Es entsteht eine Begegnungsstätte, die gleichzeitig ein interaktiver Spielplatz ist, auf dem die Besucher die Töne selbst komponieren können", so Stache.
Für das Projekt stehen Mittel in Höhe von 430.000 Euro aus dem Konjunkturpaket II, der Bundesregierung, durch Kofinanzierung des Freistaates Sachsen (80 Prozent) und der Stadt Leipzig zur Verfügung.
PM, AF
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Nachruf
Zum Tod von Prof. Dr. h.c. Werner Schmidt

Werner Schmidt, Foto: Werner Lieberknecht VG BILD-KUNST 2010
Wir haben nur einige Male miteinander telefoniert. Schon da hat er mich tief beeindruckt. Und verblüfft. Durch sein Interesse und seine Nachfragen. Ich wünschte, ich hätte Werner Schmidt noch persönlich kennen lernen dürfen. Leider ist es nicht mehr dazu gekommen. Mitte Juli, kurz nach seinem 80. Geburtstag, ist Werner Schmidt gestorben. Für ihn und für uns schreibt der Maler und Grafiker Veit Hofmann seinen sehr persönlichen Nachruf.
Antje Friedrich
Nachruf
Mit Prof. Dr. h.c. Werner Schmidt haben wir einen außergewöhnlichen Menschen verloren. Er hat uns als Museumsexperte und Freund der Künstler vorgelebt, wie es auch in schwierigen Zeiten möglich ist, seinen eigenen, geraden und kompromisslosen Weg zu gehen. Das Lebenswerk von Werner Schmidt wird noch weit nach unserer Zeit in die Zukunft fortleben. Er hat das Kupferstich-Kabinett Dresden als Sammlung von Weltrang durch sehr komplizierte Zeiten geführt und bereichert. Für uns Künstler war es die größte Bestätigung unseres Schaffens, mit einem grafischen Werk in den Olymp der Kunst, das Kupferstich-Kabinett Dresden, aufgenommen zu werden.
Mit einem breit gefächerten Ausstellungsprogramm der modernen Meister hat er andere Maßstäbe gesetzt, als es der Staat damals wollte. Bei uns Künstlern löste dies einen Befreiungsprozess aus, der Mut zum eigenen Weg ebnete. Es war für uns ein großes Erlebnis, Werke von Klee, Chagall oder Picasso usw. im Original bewundern zu können. Natürlich muss man sich dabei die graue Zeit vor Augen halten. Wer sie nicht erlebt hat, kann es sich von heute aus gesehen nicht vorstellen, wie dies auf uns Künstler, die zum größten Teil in einer begrenzten Kunstwelt eingeschlossen waren, gewirkt hat.
Werner Schmidt war eitel, aber genau darin lag auch eine seiner Stärken. Er war ungeheuer charmant und konnte die unterschiedlichsten Menschen für seine Mission interessieren. Dass ihm dies teils sogar mit den staatlichen Kulturverwaltern gelang, erfüllte ihn mit großem Stolz. Sehr zu Recht, wie ich finde. Als er noch jünger war, konnte man ihn oft mit dem Fahrrad vorbeifahren sehen. Auf dem Gepäckträger: - wenngleich sehr gut verpackt - wertvolle Kunst! So sehe ich Werner Schmidt noch heute vor mir. Zu Ehren seines 80. Geburtstages wurde eine ihm gewidmete Grafikmappe herausgegeben. Auch ich habe mich mit einer Arbeit beteiligt. In einem Dankesbrief schrieb er mir:
"Ein Museumsmann kann sich glücklich preisen, wenn so viele Künstler seine Bemühungen im Dienste der Kunst würdigen."
Ich frage mich manchmal, ob sich in unserer Zeit ebensolch leidenschaftliche Geistesgrößen entfalten können. Wir Künstler und die Liebhaber der Kunst werden Werner Schmidt nie vergessen!
Veit Hofmann
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Kulturpolitik
Kulturhaushalt des Bundes trotzt Einsparungen
Die Ausgaben für die Kultur bleiben nach Informationen des Kulturstaatsministers Bernd Neumann für 2011 unangetastet. Danach sollen unter anderem die Digitalisierung der Kinos, das Subventionsprogramm der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sowie die Deutsche Digitale Bibliothek maßgeblich finanziell unterstützt werden. Forschungsprojekte im Kulturbereich werden in den Jahren 2011 bis 2014 mit bis zu 41 Mio. Euro zusätzlich gefördert. Damit wird nach Angaben des Deutschen Kulturrates "ein wichtiger Schritt für die Arbeit in den Bereichen Internetjugendschutz, Provenienzforschung und Kulturgutsicherung" geleistet. Der Kulturstaatsminister beteiligt sich ab dem kommenden Jahr zudem mit jährlich 5 Millionen Euro an den Vorbereitungen zum 500-jährigen Reformationsjubiläum, welches im Jahr 2017 stattfinden wird. "Hier darf man besonders gespannt sein", so der Kulturrat, "wie die Zivilgesellschaft in die Vorbereitung der Feierlichkeiten einbezogen wird, denn einige der Reformationsfeierlichkeiten in den letzten Jahrhunderten haben einen äußerst befremdlichen Absolutheitsanspruch von Staat und evangelischer Kirche bei Reformationsjubiläen erkennen lassen."
AF
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Weitere Informationen:
www.kulturrat.de
Deutscher Kulturrat e.V.
Chausseestraße 103
10115 Berlin
tel: (030) 2472 8014
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KSK-Satz auch 2011 stabil
In den vergangenen Monaten publizierten wir Kommentare zu Ausstellungen im Wendejahr. Die weiteren, immer noch vereinzelt eintreffenden sowie bereits gedruckten Kommentare hierzu, veröffentlichen wir demnächst auf dieser homepage. U.a. einen Kommentar des Dresdner Künstlers Christopher Simpson.
AF
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